Kleingärtnerverein Herne-Süd e.V. 
e- Süd e.V. 
 

Dein Weg zum eigenen Kleingarten

Du träumst von einer eigenen kleinen Oase im Grünen, in der du eigenes Obst und Gemüse anbauen und die Natur genießen kannst? Dann bist du bei uns genau richtig! Ein Kleingarten bietet den perfekten Ausgleich zum Alltag, tolle soziale Kontakte und das unvergleichliche Gefühl, selbst gepflanzte Tomaten zu ernten. Denn das macht einfach Spaß!


Da unsere Kleingartenanlage eine öffentliche Grünfläche der Stadt Herne ist, läuft die Verpachtung über offizielle Wege. Generalpächter ist der Stadtverband der Gartenfreunde Herne-Wanne e.V. (schau gerne auf deren sehr informativer Homepage vorbei: https://kleingarten-herne.de/). Unser KGV Herne-Süd e.V. fungiert als Zwischenpächter und schließt den Pachtvertrag am Ende direkt mit dir ab.


Unsere Gärten werden ausschließlich an Vereinsmitglieder vergeben. Da die Nachfrage groß ist, haben wir hier zusammengefasst, wie der Weg zum eigenen Garten bei uns abläuft, mit welchen Kosten du rechnen musst und welche Regeln es gibt. 


In 4 Schritten zum Kleingarten


Aufgrund der vielen Bewerber haben wir einen festen Ablauf für die Vergabe unserer Parzelle


  1. Persönliche Vorsprache: Komm zu einer unserer Vorstandssitzungen. Diese finden in der Regel an jedem ersten Mittwoch im Monat ab 18:30 Uhr in unserem Vereinsheim statt. Hier händigen wir dir ein Antragsformular aus, das du ausgefüllt wieder bei uns abgibst.
  2. Das Kennenlernen: Im Anschluss laden wir dich (und gerne auch alle späteren Mitnutzer des Gartens) zu einem persönlichen Gespräch ein. Wir möchten einfach wissen, wer künftig Teil unserer Gemeinschaft werden möchte! Bitte bring etwas Geduld mit: Da wir eine erhebliche Warteliste haben, können bis zu dieser Einladung mehrere Monate vergehen.
  3. Passive Mitgliedschaft: Nach erfolgreichem Gespräch nehmen wir dich zunächst als passives Mitglied auf. Erst diese Mitgliedschaft berechtigt dich zur Bewerbung auf freiwerdende Gärten.
  4. Die Gartenvergabe: Wird ein Garten frei, bieten wir ihn umgehend an. Es gibt bei uns kein automatisches Nachrücken auf der Warteliste, da nicht jeder Garten für jeden Interessenten passt.


Was kostet ein Kleingarten?


Ein Kleingarten ist ein tolles Hobby, bringt aber auch finanzielle Verpflichtungen mit sich. Es gibt einmalige Anschaffungskosten bei der Übernahme und laufende jährliche Kosten.


Der Wert eines Gartens wird bei einer Kündigung offiziell durch einen Wertermittler des Verbands objektiv bewertet. Die Grundlage hierfür sind einheitliche Kriterien des Landesverbandes Westfalen-Lippe. Je nach Zustand der Parzelle ist ein Garten ab ca. 1.000 € zu übernehmen und kann bis zu 12.000€ kosten. Die Wertermittlung ist bindend für den scheidenden Pächter, den Neupächter und den Verein. 


  • In dieses Gutachten fließen alle beweglichen und unbeweglichen Bestandteile (z.B. Laube, Pflanzenbestand) ein.
  • Dieser ermittelte Preis (abzüglich evtl. Belastungen) ist verbindlich für Vorstand, Altpächter und Neupächter. Er ist der feste Kaufpreis für den Garten.
  • Lediglich über zusätzliches Inventar oder Einrichtung (z.B. Gartengeräte, Möbel) kann mit dem Vorpächter frei verhandelt werden.

Laufende jährliche Kosten


An festen Kosten werden für die Pacht 25 Cent pro Quadratmeter fällig. Unsere Gärten sind zwischen 260 und 495 qm groß. Dazu kommt der Mitglieds- und Verbandsbeitrag in Höhe von ca. 100 €. Außerdem veranschlagen wir 100 € für Pflichtstunden, die für Arbeiten in unserer schönen Anlage benötigt werden. Versicherungsprämien sowie die verbrauchsabhängigen Kosten für Strom und Wasser sind individuell. Je nach Größe des Gartens und deinem Verbrauch solltest insgesamt etwa 600 € pro Jahr einplanen.


Was wird von mir erwartet? (Regeln & Vereinsleben)


Unsere Anlage ist nicht nur ein Ort der Erholung, sondern unterliegt als öffentliche Ausgleichsfläche und Kleingartenanlage bestimmten Vorgaben (u.a. dem Bundeskleingartengesetz, Baurecht und Umweltgesetzen). Als Zwischenpächter sind wir verpflichtet, auf die Einhaltung dieser Regeln zu achten. Das Kleingartenwesen wurde gegründet, um Arbeitern den Zugang zu eigenen Anbauflächen zu ermöglichen, die zu dieser Zeit schlechte Ernährungslage zu verbessern und einen Rückzugsort in sonst eher tristem Wohnumfeld zu schaffen. In dieser Tradition ist der Kleingarten kein Lustgarten, sondern ein Ort aktiver Gartenarbeit. Daneben sollen die Parzellen offen als Ort der Kommunikation gestaltet sein und eine reges Miteinander von Gärtnern und Besuchern. Wichtige Aspekte sind heute Naturschutz und Nachhaltigkeit. 


1. Die 1/3-Regelung für die Bewirtschaftung
Eine gesetzliche Vorgabe für Kleingärten ist die Drittel-Regelung. Dein Garten muss wie folgt aufgeteilt sein:
• 1/3 Nutzgarten: Anbau von Gartenbauerzeugnissen (Obst und Gemüse)
• 1/3 Ziergarten: Ziergehölze, Blumenrabatten, Rasenflächen

• 1/3 Bebauung: Laube, Freisitz und Wege


2. Naturschutz & Ökologie

Wir fördern in unseren Gärten ein natürliches Gleichgewicht. Das bedeutet: Wir verzichten konsequent auf chemische Mittel zur Unkraut- oder Insektenbekämpfung, vermeiden torfhaltige Erde und geben der Natur ihren Raum.


3. Zeit, Einsatz und Gemeinschaft

Ein eigener Garten bedeutet viel Arbeit. Du verpflichtest dich, deine Parzelle regelmäßig selbst zu bewirtschaften und in Schuss zu halten – und das langfristig.Gleichzeitig sind wir ein Verein, der vom Miteinander lebt! Hohe Zäune, Mauern, Sichtschutz ist bei uns nicht erwünscht. Wir sind hier um miteinander ins Gespräch zu kommen. Die gemeinschaftlichen Flächen müssen gepflegt werden, und wir wünschen uns von allen Mitgliedern eine aktive Beteiligung an Gemeinschaftsaktionen, der Anlagenpflege und natürlich auch an unseren Feierlichkeiten. Wir helfen uns gegenseitig mit Rat und Tat. Wir interessieren und wir respektieren uns. In sozialen Medien findet häufig Ausgrenzung und Polarisierung statt. Wir wollen das Miteinander fördern, uns kennenlernen und verstehen. 

Wir freuen uns darauf, dich kennenzulernen und offene Fragen persönlich zu klären.


Gut Grün!


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