Herne- Süd e.V. 
 

Anbau Cannabis- Pflanzen


Am 01.04.2024 ist das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz – CanG) in Kraft getreten. Bezüglich unserer Anlage teilen wir unbeschadet weiterer Regelungen durch den Landes- oder Stadt-verband folgendes mit:


Entsprechende der Feststellungen des Bundesverbands der Kleingarten-vereine Deutschlands (BKD)


Der private Anbau von Cannabis im Bereich von Kleingartenanlagen ist nicht erlaubt! Der Anbau der vielzitierten 3 Pflanzen wäre nämlich ledig-lich im Bereich der Wohnung bzw. des gewöhnlichen Aufenthalts erlaubt. Beides ist in unserer Anlage nicht zulässig.


Die Nutzung von Kleingartenflächen durch „Anbauvereinigungen“ im Rahmen eines Kleingartenpachtvertrages nach BKleingG ist aus ver-schiedenen Gründen nicht zulässig: Zum einen ist der Abschluss eines Pachtvertrages im Rahmen des BKleingG nur mit natürlichen Personen möglich.


 
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